Im Zuge vollumfänglicher Streichmaßnahmen hat die Bundesregierung versehentlich das kleine h aus sämtlichen Streichkonzerten gestrichen. Der Fehler fiel erst auf, als mehrere Orchester unabhängig voneinander meldeten, bestimmte Tonarten könnten nicht mehr konzertant bedient werden.

Betroffen ist insbesondere h-Moll. Die Tonart sei in den aktuellen Partituren zwar noch zu erahnen, könne ohne das erforderliche Schriftzeichen jedoch weder ordnungsgemäß angesetzt noch zuverlässig abgerechnet werden.

Ein Sprecher erklärte, das kleine h sei vermutlich zwischen zwei größeren Kürzungsposten geraten. Da es weder über eine eigene Haushaltsstelle noch über eine hinreichend belastbare Lobby verfüge, sei sein Fortbestand im Rahmen der Bereinigung nicht gesondert geprüft worden.

International konzertierende Orchester sind inzwischen konzertiert zu B und B-flat übergegangen. Sie verzichten damit freiwillig vollständig auf das H (h). Das deutsche B werde vorerst als B-flat weitergeführt, sofern die zuständigen Bläser und Streicher dem Verfahren nicht widersprechen.

Mehrere Klangkörper begrüßten die internationale Lösung. Sie schaffe Klarheit, erhöhe die Anschlussfähigkeit und erspare die schwierige Frage, ob ein großes H von der Streichung des kleinen h ebenfalls betroffen sei.

Aus Kreisen der Orchester war allerdings zu hören, dass die Umstellung nicht überall reibungslos verlaufe. Einzelne Musiker hätten weiterhin auf H bestanden, während andere bereits B spielten. In mindestens einem Fall sei das Konzert daraufhin vorsorglich nach A verlegt worden.

Die Bundesregierung kündigte eine interministerielle Arbeitsgruppe an. Sie soll prüfen, ob das kleine h nachträglich wieder eingefügt werden kann oder ob hierfür zunächst ein neues Streichkonzert ausgeschrieben werden muss.

Bis zur abschließenden Klärung wird empfohlen, betroffene Werke nur noch in international verständlichen Tonarten aufzuführen.

So weit hat es kommen müssen.